Echt.Strom - Prepaid
Ihr Stromtarif mit Prepaid-Funktion

Strom per App aufladen

Mit dem Tarif Echt.Strom-Prepaid gehören monatliche Abschläge und auch mögliche Nachzahlungen für Sie ab sofort der Vergangenheit an. Denn mit der App „Echt.Strom-Prepaid“ zahlen Sie, wann und wie oft Sie möchten und laden Ihr Stromguthaben ganz einfach über die App auf.

Durch die Visualisierung Ihrer Verbräuche auf Wochen- und Monatsbasis in der Prepaid-App gewinnen Sie einen sofortigen Überblick über Ihren aktuellen Stromverbrauch und die daraus entstandenen Kosten. So haben Sie eine stetige Kontrolle über Ihre Ausgaben.

Ihre Vorteile mit unserem Prepaid-Tarif

  • Energieverbrauch und -kosten mit der Prepaid-App immer im Blick
  • Guthaben des Prepaid-Zählers jederzeit flexibel über die Prepaid-App über Paypal oder barzahlen.de aufladbar. Das heißt für Sie: Keine festen monatlichen Abschläge
  • Es können keine Stromschulden entstehen – keine Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung
  • Keine Kosten durch Mahnungen, Sperrung und Entsperrung des Prepaid-Zählers
  • 100 Prozent Ökostrom

Preise zum Stromtarif

Preise gültig bis zu einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh.

ab 01.04.2024 NettoBrutto*
12 Monate Erstlaufzeit
Arbeitspreisct/kWh41,2649,10

* Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % und sind kaufmännisch gerundet.

Weitere Tarifdetails

Eingeschränkte Preisgarantie 1für die Dauer der vereinbarten Erstlaufzeit
Kündigungsfrist 21 Monat vor Ablauf der gewählten Mindestvertragslaufzeit
Mindestvertragslaufzeit 212 Monate
Zahlungsweiseper Echt.Strom-Prepaid-App über PayPal oder barzahlen.de
ZählerartPrepaid-Zähler

Welche Voraussetzungen müssen zur Nutzung von Prepaid-Strom erfüllt sein?

  • Sie wohnen in Ratingen und sind bereits Kund*in der Stadtwerke Ratingen.
  • Sie haben ein Smartphone und installieren die Echt.Strom-Prepaid-App.
  • Prepaid-Strom kann nur für Haushaltsstrom genutzt werden.
  • Sie haben eine E-Mail-Adresse: Hierüber erhalten Sie zum Beispiel Erinnerungen zum Kauf eines neuen Guthabens.
  • Die technischen Gegebenheiten vor Ort müssen erfüllt sein, damit der Prepaid-Zähler gut funktioniert. Wir prüfen das für Sie. Nur so kann der Vertrag zustande kommen.

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Wissenswertes

Was ist ein Prepaid-Zähler und wie funktioniert Prepaid-Strom?

Ähnlich wie bei einem Prepaid-Handytarif kaufen Sie für einen bestimmten Geldbetrag ein Stromguthaben, welches Sie im Anschluss verbrauchen können. Dafür erhalten Sie von uns einen Prepaid-Zähler anstelle eines herkömmlichen Stromzählers. Dieser wird von uns kostenlos bei Ihnen zu Hause installiert. Nachdem Sie Ihr Stromguthaben über unsere Echt.Strom-Prepaid-App eingekauft haben, wird es automatisch auf Ihren Zähler übertragen und kann daraufhin sofort von Ihnen genutzt werden. Eine monatliche Grundgebühr gibt es bei unserem Tarif Echt.Strom-Prepaid nicht.

Welche Vorteile bringt mir ein Prepaid-Zähler?

Da Sie immer nur so viel Strom kaufen, wie Sie benötigen, zahlen Sie keine monatlichen Abschläge mehr. Sie entscheiden, wann und mit wie viel Euro Sie Ihren Prepaid-Zähler aufladen möchten. Aufladungen sind bei uns schon ab 25,00 Euro möglich.

Die Aufladungen können Sie bequem und online per App durchführen. Neben der Aufladung des Zählers können Sie dort jederzeit Ihr Stromguthaben abrufen. Zusätzlich wird Ihnen dort auch Ihr Stromverbrauch visuell dargestellt.

Auch sonst gibt es keine monatlichen oder versteckten Kosten. Da Sie Ihren Strom im Voraus kaufen, sind keine überraschenden Nachzahlungen zu befürchten. Stromschulden können mit unserem Tarif Echt.Strom-Prepaid nicht entstehen.

Trotzdem erhalten Sie von uns jährlich eine Jahresrechnung. Wir sind als Energieversorger gesetzlich dazu verpflichtet, diese Abrechnung einmal im Jahr auszustellen und Sie auf diesem Wege u. a. über den bezahlten Strompreis oder die Zusammensetzung unseres Stroms zu informieren. Natürlich müssen Sie hier keinen Rechnungsbetrag mehr bezahlen.

Falls Sie bereits Erfahrungen mit einer Stromsperrung machen mussten, wissen Sie, dass die Sperrung und Entsperrung durch den Netzbetreiber häufig sehr teuer ist. Das kann Ihnen mit Prepaid-Strom nicht passieren.

Ich möchte Prepaid-Kunde werden – Wie läuft der Wechsel ab?

Zunächst freuen wir uns, dass Sie sich für unseren Tarif Echt.Strom-Prepaid entschieden haben. Wir senden Ihnen den Vertrag zu und Sie schicken ihn uns unterschrieben zurück. Alternativ können Sie den Vertrag auch gerne bei uns im Heimat.Kontor in der Oberstraße 12 in der Ratinger Innenstadt abschließen. So können wir mit Ihnen offene Fragen direkt vor Ort klären.

Anschließend wird Sie binnen weniger Tage ein*e Mitarbeiter*in der KomMITT Ratingen als der für Ratingen zuständige Messstellenbetreiber kontaktieren und mit Ihnen einen konkreten Termin für den Einbau Ihres Prepaid-Zählers vereinbaren.

Vor Installation des Zählers erhalten Sie von uns eine E-Mail. Darin bitten wir Sie, unsere Echt.Strom-Prepaid-App zu installieren und ein Nutzerkonto einzurichten, indem Sie der Anleitung der App folgen. Anschließend bitten wir Sie Ihr erstmaliges Stromguthaben aufzuladen. Am Tag des Zählerwechsels wird der Prepaidmodus zeitnah aktiviert.

Wie kann ich Guthaben aufladen und was passiert, wenn ich kein Guthaben mehr habe?

Sie können Ihr Guthaben direkt über die Prepaid-App aufladen. Wählen Sie dazu einfach über den Schieber den gewünschten Betrag aus und anschließend den favorisierten Bezahlweg. Als Bezahlwege über die App stehen PayPal oder barzahlen.de zur Verfügung. Beim Bezahldienst barzahlen.de bieten wir Ihnen an, in allen teilnehmenden Geschäften vor Ort für Ihren Prepaid-Zähler Guthaben aufzuladen.

Wenn Ihr Stromguthaben bald aufgebraucht sein wird, erhalten Sie von uns per E-Mail und Push-Nachricht täglich entsprechende Hinweise, um Sie daran zu erinnern, Ihr Stromguthaben neu aufzuladen. Wichtig: Sie legen in der App fest, wie und wann Sie informiert werden wollen: Meine Benachrichtigungen >> Persönliche Einstellungen.

Sollte sich Ihr Zähler doch einmal wegen fehlenden Guthabens abschalten, können Sie ihn selbst wieder aktivieren. Laden Sie dazu zunächst Guthaben auf Ihren Zähler. Sobald das Guthaben eingegangen ist, können Sie den Prepaid-Zähler ganz einfach wieder per App aktivieren.

Wie viel Guthaben benötige ich für meinen Stromverbrauch?

Wir wissen, dass es zunächst schwer ist, einzuschätzen, wie viel Stromguthaben Sie aufladen müssen. Deshalb erhalten Sie von uns eine Prognose darüber, wie lange Sie ungefähr mit dem ausgewählten Guthaben auskommen. Im Laufe der Zeit werden Sie schnell ein Gefühl dafür entwickeln, wie viel Guthaben Sie aufladen müssen und wie lange Sie damit auskommen.

Was kann ich bei technischen Problemen mit der App oder dem Zähler tun?

Bei Fragen können Sie uns gerne eine E-Mail an prepaid@stadtwerke-ratingen.de zukommen lassen oder uns telefonisch unter der Rufnummer 02102 485-487 kontaktieren.

Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie dieses in der App zurücksetzen. Folgen Sie hier einfach den Anweisungen.

Verbraucherservice

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können Sie an unseren Verbraucherservice per Post (Stadtwerke Ratingen GmbH, Verbraucherservice, Sandstraße 36, 40878 Ratingen), telefonisch (02102 / 485 - 485) oder per E-Mail richten.

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über die gesetzlichen Regelungen, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 / 22480 - 500 oder 01805 / 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 / 22480 - 323
E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 / 2757 240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist ist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Ratingen GmbH, Sandstraße 36, 40878 Ratingen, Tel.: 02102 485-485, E-Mail: widerruf@stadtwerke-ratingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

1 Eingeschränkte Preisgarantie

Die eingeschränkte Preisgarantie gilt für die Kosten der Energiebeschaffung und des Vertriebs.

Nicht von der Preisgarantie umfasst sind die Preisbestandteile, auf die die SWR keinen Einfluss hat, also die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG; entfällt ab dem 01.07.2022), Netzentgelte, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, AbLaV-Umlage nach §18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbare Lasten (AbLaV), Stromsteuer, Konzessionsabgaben, die Erhebung etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen sowie die Umsatzsteuer.

2 Vertragslaufzeit

Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten, jeweils beginnend mit dem Zugang der Vertragsbestätigung beim Kunden. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend um unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, wenn es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt wird.